Die Heinz Sielmann Stiftung räumt den Teilnehmenden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Ein solcher Rücktritt bzw. eine Stornierung haben dabei schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung hat die Heinz Sielmann Stiftung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung/Stornopauschale. Diese ist im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung der gesamten Veranstaltung für alle Teilnehmenden, aber auch für die Unterschreitung der jeweils angemeldeten Teilnehmerzahl (hier anteilig) zu zahlen und berechnet sich in Abhängigkeit von der Höhe des vereinbarten Entgeltes/der Teilnahmegebühr und gegebenenfalls zusätzlich gebuchten Leistungen.
a) Bei einer Buchung der Franz-von-Assisi Kapelle¹ oder einer Tagung¹,² berechnet sich die Bearbeitungspauschale/Stornogebühr wie folgt:
- bei einer Stornierung fällt grundsätzlich bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro an.
- 25 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 50 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 80 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von vier Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
b) Bei einer Buchung von Tagesangeboten und Veranstaltungen berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale grundsätzlich wie folgt:
- 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
- 100 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 24 Stunden vor der Veranstaltung abgesagt wird oder bei Nichterscheinen.
c) Bei Klassenfahrten zum Schulbauernhof-Projekt mit Unterbringung in der Dachsburg sowie Aufenthalten als Ferienunterkunft oder sonstiger Nutzung der Dachsburg und bei mehrtägigen Veranstaltungen (z. B. Ferienprogrammen)¹ berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale wie folgt:
- 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von sechs Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
- 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
- 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von einer Woche vor der Anreise abgesagt wird.
d) Private Buchungen von Appartement oder Dachsburg¹ (Reisepreis ohne Endreinigung):
- bis 4 Wochen vorher kostenfrei
- 25 % bei Absage 30 – 15 Tage vor Termin
- 50 % bei Absage 14 – 8 Tage vor Termin
- 80 % bei Absage 7 – 1 Tag(e) vor Termin
e) Naturerlebnisprogramme¹,³ / Umweltbildungsangebote²,³:
- bis 10 Tage vor Termin kostenfrei
- 50 % bei Absage 9 – 5 Tage vor Termin
- 80% bei Absage 4 – 1 Tag(e) vor Termin
Dem Teilnehmenden steht bei den vorgenannten Regelungen jeweils der Nachweis frei, dass der Heinz Sielmann Stiftung kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung/Stornopauschale ist. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Teilnehmende das gebuchte Angebot/die Veranstaltung oder sonstige gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Heinz Sielmann Stiftung behält es sich vor, anstelle der vorgenommenen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Heinz Sielmann Stiftung verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und anderer Kompensationsmöglichkeiten konkret zu beziffern und nachzuweisen.
Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.