Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote/Veranstaltungen der Heinz Sielmann Stiftung sowie für alle für die Teilnehmenden erbrachten weiteren Leistungen. Die Geschäftsbedingungen können dabei bei bestimmten Angeboten durch weitere Angebots- bzw. Nutzungsbedingungen ergänzt werden.

 

2. Verhalten der Teilnehmenden

Mit dem Eigentum der Heinz Sielmann Stiftung (innerhalb und außerhalb der Gebäude) ist pfleglich umzugehen. Beschädigungen an den Einrichtungen der Heinz Sielmann Stiftung sind von den Teilnehmenden zu ersetzen, soweit diese schuldhaft verursacht worden sind. Den Anordnungen des verantwortlichen Mitarbeitenden der Heiz Sielmann Stiftung ist von allen Teilnehmenden Folge zu leisten. Nach dem Motto „Einer für alle, alle für einen“ sollte jeder auf den anderen achten und Rücksicht nehmen.

 

3. Vertragsschluss

Mit einer Anmeldung, die ausschließlich schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen kann, erfolgt ein verbindliches Angebot bzw. eine verbindliche Buchung gegenüber der Heinz Sielmann Stiftung. Der rechtsverbindliche Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Heinz Sielmann Stiftung gegenüber den Anmeldenden zustande.

 

4. Leistungen / Preise

Die konkreten Leistungen bzw. Art und Umfang des jeweiligen Angebotes der Heinz Sielmann Stiftung und deren Preise ergeben sich direkt aus den jeweils zum Angebot gehörenden Preis- und Leistungsbeschreibungen, die durch die Heinz Sielmann Stiftung auf deren Internetseite www.sielmann-stiftung.de/natur-erleben/lernort-natur oder auf anderen Wegen bereitgestellt werden und Vertragsbestandteil werden.

 

5. Fälligkeit/Verzug/Sicherheitsleistung

Die vereinbarten Entgelte und Teilnahmegebühren sind mit gesonderter Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Heinz Sielmann Stiftung berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Unternehmer beteiligt ist, kann die Heinz Sielmann Stiftung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen. Der Heinz Sielmann Stiftung bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Die Heinz Sielmann Stiftung ist bei der Überlassung angemieteter Räume dazu berechtigt, von den Teilnehmenden Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen.

 

6. Rücktritt des Teilnehmenden/Stornoregelungen

Die Heinz Sielmann Stiftung räumt den Teilnehmenden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Ein solcher Rücktritt bzw. eine Stornierung haben dabei schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung hat die Heinz Sielmann Stiftung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung/Stornopauschale. Diese ist im Falle des Rücktritts bzw. der Stornierung der gesamten Veranstaltung für alle Teilnehmenden, aber auch für die Unterschreitung der jeweils angemeldeten Teilnehmerzahl (hier anteilig) zu zahlen und berechnet sich in Abhängigkeit von der Höhe des vereinbarten Entgeltes/der Teilnahmegebühr und gegebenenfalls zusätzlich gebuchten Leistungen.

a) Bei einer Buchung der Franz-von-Assisi Kapelle¹ oder einer Tagung¹,² berechnet sich die Bearbeitungspauschale/Stornogebühr wie folgt:

  • bei einer Stornierung fällt grundsätzlich bis zu 15 Tagen vor Veranstaltungstermin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro an.
  • 25 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
  • 50 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
  • 80 % wenn der Veranstaltungstermin innerhalb von vier Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.

b) Bei einer Buchung von Tagesangeboten und Veranstaltungen berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale grundsätzlich wie folgt:

  • 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
  • 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von sieben Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
  • 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Tagen vor der Veranstaltung abgesagt wird.
  • 100 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von 24 Stunden vor der Veranstaltung abgesagt wird oder bei Nichterscheinen.

c) Bei Klassenfahrten zum Schulbauernhof-Projekt mit Unterbringung in der Dachsburg sowie Aufenthalten als Ferienunterkunft oder sonstiger Nutzung der Dachsburg und bei mehrtägigen Veranstaltungen (z. B. Ferienprogrammen)¹ berechnet sich die Entschädigung/Stornopauschale wie folgt:

  • 25 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von sechs Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
  • 50 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von vier Wochen vor der Anreise abgesagt wird.
  • 80 % wenn die Buchung/Teilnahme innerhalb von einer Woche vor der Anreise abgesagt wird.

d) Private Buchungen von Appartement oder Dachsburg¹ (Reisepreis ohne Endreinigung):

  • bis 4 Wochen vorher kostenfrei
  • 25 % bei Absage 30 – 15 Tage vor Termin
  • 50 % bei Absage 14 – 8 Tage vor Termin
  • 80 % bei Absage 7 – 1 Tag(e) vor Termin

e) Naturerlebnisprogramme¹,³ / Umweltbildungsangebote²,³:

  • bis 10 Tage vor Termin kostenfrei
  • 50 % bei Absage 9 – 5 Tage vor Termin
  • 80% bei Absage 4 – 1 Tag(e) vor Termin

Dem Teilnehmenden steht bei den vorgenannten Regelungen jeweils der Nachweis frei, dass der Heinz Sielmann Stiftung kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigung/Stornopauschale ist. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Teilnehmende das gebuchte Angebot/die Veranstaltung oder sonstige gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen. Die Heinz Sielmann Stiftung behält es sich vor, anstelle der vorgenommenen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit sie nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die Heinz Sielmann Stiftung verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und anderer Kompensationsmöglichkeiten konkret zu beziffern und nachzuweisen.

Es wird empfohlen, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

7. Rücktrittsrecht der Heinz Sielmann Stiftung

Die Heinz Sielmann Stiftung ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) höhere Gewalt oder andere seitens der Heinz Sielmann Stiftung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages bzw. die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen

b) Angebote bzw. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Zwecks oder bezüglich der Person der Teilnehmenden, gebucht wurden oder

c) die Heinz Sielmann Stiftung Grund zu der Annahme hat, dass die Durchführung des Angebotes/der Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Teilnehmenden oder der eigenen Mitarbeitenden gefährdet oder

d) bei anhaltendem Zahlungsverzug des Teilnehmenden.

Ebenfalls führen Verstöße gegen alle oder einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen und/oder ergänzender Nutzungsbedingungen und/oder Hausordnungen, soweit diese trotz Abmahnung nicht abgestellt werden, zum Ausschluss der oder des Teilnehmenden von der Veranstaltung oder gegebenenfalls sogar zum gesamten Abbruch der Veranstaltung. Die Sielmann Stiftung hat den Teilnehmenden hinsichtlich der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich, wenn möglich schriftlich zu informieren. Der Teilnehmende hat in den vorstehend genannten Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch die Heinz Sielmann Stiftung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung von Zahlungen.

 

8. Angebotsdurchführung/Veranstaltungsablauf/Änderungsbefugnis

Inhalt, Art und Umfang des jeweiligen Angebotes bzw. der jeweiligen Veranstaltung ergeben sich ausdrücklich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Heinz Sielmann Stiftung.
Die Heinz Sielmann Stiftung ist berechtigt, einzelne Leistungen bzw. Bestandteile des Angebotes/der Veranstaltung ohne vorherige Zustimmung der Teilnehmenden zu ändern, soweit es sich hierbei nicht um wesentliche Leistungsinhalte handelt und dadurch nicht der Kern des vereinbarten Angebotes berührt wird. Entsprechendes gilt für Änderungen beim Einsatz von Dozentinnen und Dozenten. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die Art der Durchführung einer gebuchten Veranstaltung generell zwischen den Dozentinnen und Dozenten variieren kann.
Je nach Angebot/Veranstaltungsinhalt können folgende Werkzeuge (dem Alter entsprechend) zum Einsatz kommen: Einfache Schnitzmesser, Beitel, Ziehmesser, Bohrer, Säge, Akkuschrauber o. ä. Entsprechende Schutzausrüstung wie Handschuhe und Schutzbrillen werden zur Verfügung gestellt. Eine Einweisung zur Handhabung der Werkzeuge wird vorgenommen und die Nutzung geschieht angeleitet.
Alle Veranstaltungen finden auch bei Regen/Kälte/Hitze statt. Ausgenommen sind extreme Wetterbedingungen. Extreme Wetterlagen oder Wetterumschwünge gelten als höhere Gewalt im Sinne der Nr. 7a) dieser AGB. Bei Veranstaltungsausfall wegen schlechter Wetterbedingungen erfolgt keine Rückerstattungen des entrichteten Betrags durch die Heinz Sielmann Stiftung. Gegebenenfalls kann durch die Heinz Sielmann Stiftung nach Absprache eine Ersatzveranstaltung in geschlossenen Räumlichkeiten angeboten werden. Alle Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, in den Wetter- und Umgebungsbedingungen angepasster Kleidung und Schuhwerk zu erscheinen. Die Heinz Sielmann Stiftung behält sich vor, Teilnehmende, die in deutlich unpassender Bekleidung erscheinen, zu deren eigener Sicherheit von Veranstaltungen auszuschließen. Eine Rückerstattung des entrichteten Betrags durch die Heinz Sielmann Stiftung erfolgt in diesem Fall nicht.

 

9. Aufsicht/Betreuung/Hausrecht/Eingebrachte Gegenstände und Fundsachen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Heinz Sielmann Stiftung bei Veranstaltungen mit minderjährigen oder anderweitig zu beaufsichtigenden Teilnehmenden grundsätzlich keine eigene Betreuung und damit auch nicht die Aufsichtspflicht übernimmt. Die Aufsichtspflicht liegt in diesen Fällen einzig bei den entsprechenden Begleitpersonen, insbesondere Lehrkräfte, Eltern oder Betreuenden.
Bei der Buchung ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Anzahl entsprechender Begleitpersonen teilnimmt. Abweichend hiervon kann bei bestimmten Veranstaltungen, z. B. Ferienprogrammwochen, eine alleinige Betreuung durch die Heinz Sielmann Stiftung erfolgen.
Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird von der Heinz Sielmann Stiftung und seinem Personal ausgeübt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei störenden Verhaltensweisen durch einen Teilnehmenden ist die Heinz Sielmann Stiftung und deren Personal berechtigt, diesen des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Anmeldepreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Teilnehmende den Verweis und das Hausverbot nicht, können die Heinz Sielmann Stiftung und deren Personal die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts zu Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche der Heinz Sielmann Stiftung bleiben hiervon unberührt.
Für eingebrachte Gegenstände des Teilnehmenden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fundgegenstände sind beim Personal der Heinz Sielmann Stiftung abzugeben. Das Personal ist angehalten auch unbeaufsichtigte Gegenstände sicherzustellen. Fundgegenstände werden für einige Tage aufbewahrt.

 

10. Notausgänge und Fluchtwege/Verhalten im Brandfall

Notausgänge und Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Auf Treppen und in Durchgängen darf weder verweilt noch gesessen werden und diese sind zügig zu passieren. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefährdung der Sicherheit von Leib und Leben sind die Veranstaltungsräumlichkeiten schnellstmöglich und ohne Behinderung anderer auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Den Anordnungen des Personals des Veranstalters, der Feuerwehr sowie der Organe der öffentlichen Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

11. Befahren des Geländes/Parkplatz

Das Befahren des Geländes der Heinz Sielmann Stiftung ist zum Be- und Entladen für PKWs nach Absprache erlaubt. Das Gelände der Heinz Sielmann Stiftung ist nur im Schritttempo zu befahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. PKW sind auf dem allgemeinen Besucherparkplatz abzustellen. Eine Unterstellmöglichkeit¹ (nach Absprache) bzw. eine Abstellmöglichkeit¹,²,³ für Fahrräder steht auf dem Gelände zur Verfügung. Parkplätze und Bewegungsflächen werden im Winter nur eingeschränkt von Schnee und Eis befreit. Es muss daher mit Glätte und Rutschgefahr gerechnet werden.

 

12. Haftung

Die Heinz Sielmann Stiftung haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Heinz Sielmann Stiftung, deren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Heinz Sielmann Stiftung, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Heinz Sielmann Stiftung haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist.Sie haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

 

13. Datenspeicherung

Die der Heinz Sielmann Stiftung übermittelten Daten der Teilnehmenden werden elektronisch verarbeitet und unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf die aktuell gültige Datenschutzerklärung, welche unter www.sielmann-stiftung.de/datenschutz abrufbar ist, wird verwiesen.

 

14. Keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren/Schlussbestimmungen

Die Heinz Sielmann Stiftung ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil. Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages, des Leistungsumfangs, des Angebotes oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch die Teilnehmenden sind grundsätzlich unwirksam. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

¹ gilt nur für NEZ Gut Herbigshagen

² gilt nur für NEZ Döberitzer Heide und Sielmanns Naturlandschaften

³ gilt nur für NEZ Wanninchen

 

  Stand 01/2025

 

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